Für notwendige Berufspendler und Notfälle weiterhin geöffnet
Unsere Ferienwohnungen sind für notwendige nichttouristische Aufenthalte geöffnet.
Gemäß der Bekanntmachung der Stadt Zweibrücken vom 18. März 2020 ist es uns gestattet, unsere Wohnungen weiterhin für notwendige berufliche und private Zwecke anzubieten. Ausgenommen sind rein touristische Aufenthalte.
Beginnen Sie einen persönlichen oder beruflichen Neustart? Haben Sie einen Schadensfall in Ihrem jetzigen Zuhause?
Dann bieten wir Ihnen genau das Richtige, um diese Zeit komfortabel und ruhig zu überbrücken.
Lassen Sie uns einfach Ihr persönliches Angebot besprechen.